| Weiterführende Informationen zum Thema: KRANKENVERSICHERUNGEN
Die günstigste Versicherung zu finden und gleichzeitig optimal abgesichert zu sein, ist bei der heutigen Angebots- und Tarifvielfalt nicht immer leicht.
Wenn Sie sich umfassend zum Thema Versicherung informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine Bedarfsanalyse, die Ihnen hilft, für Ihre Situation den optimalen Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Pflicht zur Teilnahme an Krankenversicherungen
Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit bei Krankheit, hat der Gesetzgeber
für bestimmte Personen Krankenversicherungen als Pflicht vorgesehen. Dies
bedeutet, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen automatisch ein Versicherungsverhältnis
begründet wird. Die Regelungen im Einzelnen ergeben sich aus dem Gesetz zu
Krankenversicherungen. Grundsätzlich unterliegen die nachfolgenden Personenkreise
dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherungen:
Beschäftigte Arbeiter und Angestellte, Auszubildende
Personen, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld beziehen
Landwirte, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler
Künstler und Publizisten
Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen
Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation sowie an Berufsfindung und Arbeitserprobung
Behinderte
Studenten
Praktikanten
Rentner
Die Möglichkeit, freiwillige Krankenversicherungen zu begründen haben
z.B. bestimmte Personen, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
(2002 = 3.375 € monatlich) liegt und die eine bestimmte Vorversicherungszeit
erfüllen.
Freiwillige Krankenversicherungen sind auch möglich für Personen,
deren Familienversicherung endet. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der
Antrag auf freiwillige Krankenversicherungen im Regelfall innerhalb von 3 Monaten
nach Beendigung der Pflichtversicherung gestellt werden muss. Nähere Informationen
erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Presse
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