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Krankenversicherungen
   



Weiterführende Informationen zum Thema: KRANKENVERSICHERUNGEN

 

Die günstigste Versicherung zu finden und gleichzeitig optimal abgesichert zu sein, ist bei der heutigen Angebots- und Tarifvielfalt nicht immer leicht.

Wenn Sie sich umfassend zum Thema Versicherung informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine Bedarfsanalyse, die Ihnen hilft, für Ihre Situation den optimalen Versicherungsbedarf zu ermitteln.




Pflicht zur Teilnahme an Krankenversicherungen

Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit bei Krankheit, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personen Krankenversicherungen als Pflicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen automatisch ein Versicherungsverhältnis begründet wird. Die Regelungen im Einzelnen ergeben sich aus dem Gesetz zu Krankenversicherungen. Grundsätzlich unterliegen die nachfolgenden Personenkreise dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherungen:
  • Beschäftigte Arbeiter und Angestellte, Auszubildende
  • Personen, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld beziehen
  • Landwirte, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler
  • Künstler und Publizisten
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen
  • Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation sowie an Berufsfindung und Arbeitserprobung
  • Behinderte
  • Studenten
  • Praktikanten
  • Rentner
  • Die Möglichkeit, freiwillige Krankenversicherungen zu begründen haben z.B. bestimmte Personen, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2002 = 3.375 € monatlich) liegt und die eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllen.

    Freiwillige Krankenversicherungen sind auch möglich für Personen, deren Familienversicherung endet. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der Antrag auf freiwillige Krankenversicherungen im Regelfall innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Pflichtversicherung gestellt werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.






    Presse

    Spezial zur Gesundheitsreform

    Die Parteien von Regierung und Opposition haben sich auf einen Konsens zur Gesundheitsreform geeinigt. Im Fazit handelt es sich um massive Einschnitte in die Versorgung, um zukünftig die Beiträge niedrig zu halten!

    Was können Sie tun? Freiwillig Versicherte (Brutto-Jahreseinkommen über 45.900 Euro) können in die private Krankenversicherung wechseln. Dort erwarten Sie deutlich geringere Beiträge bei ähnlichen oder besseren Leistungen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service und bestellen Sie einen Preis- und Leistungsvergleich.






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